Die Höhe einer Abfindung richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt — und vor allem danach, wie belastbar Ihre Position im Kündigungsschutzverfahren ist. Wir prüfen Ihren Fall und verhandeln für Sie.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a Kündigungsschutzgesetz oder aus einem Sozialplan. In der Praxis wird die Abfindung überwiegend im Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt.
Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt. Entscheidend ist daneben, wie belastbar die Kündigung rechtlich ist — je angreifbarer sie ist, desto stärker Ihre Verhandlungsposition.
Die Kündigungsschutzklage muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als von Anfang an wirksam — und damit entfällt regelmäßig auch der Verhandlungsspielraum.
Eine Sperrzeit knüpft nicht an die Abfindung selbst an, sondern an die Art der Beendigung. Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung können eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen. Wichtige Gründe — gesundheitliche Gründe, Mobbing, nicht gezahltes Entgelt — sichern wir rechtssicher ab.
Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.
Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.