Arbeitsrecht · Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag vorgelegt? Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.

Prof. Dr. Christian Kanth · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Raum Augsburg

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich — entscheidend sind Abfindungshöhe, Freistellung und Zeugnisregelung. Hinzu kommt das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wir prüfen den Vertrag, bevor Sie unterschreiben.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht

Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen.

Für einen unterschriebenen Aufhebungsvertrag gibt es kein Widerrufsrecht

Anders als bei Verbraucherverträgen besteht für einen Aufhebungsvertrag im Arbeitsverhältnis grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Hinzu kommt: Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung können eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen. Beides lässt sich vorher prüfen — nachträglich nur noch selten korrigieren.
Leistungen · Aufhebungsvertrag

Wobei wir Sie unterstützen

01

Prüfung des Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich — etwa bei Umstrukturierungen oder Changemanagement-Prozessen. Wir prüfen jede Klausel, bevor Sie unterschreiben.
02

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung können eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen. Wir sichern wichtige Gründe — gesundheitliche Gründe, Mobbing, nicht gezahltes Entgelt — rechtssicher ab.
03

Abfindung verhandeln

Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt. Ob der angebotene Betrag angemessen ist, zeigt erst der Vergleich mit Ihrer Position im Kündigungsschutzverfahren.
04

Freistellung, Resturlaub & Überstunden

Freistellung, Resturlaub und Überstunden gehören ausdrücklich in die Vereinbarung. Was offen bleibt, lässt sich später nur schwer durchsetzen.
05

Zeugnisregelung

Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend, wahr und vollständig sein und umfasst Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Die Bewertung gehört in den Aufhebungsvertrag — wir setzen sie für Sie durch.
06

Alternative: Kündigungsschutzklage

Statt einer Unterschrift kann der Weg über das Kündigungsschutzverfahren die bessere Option sein. Die Klage muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen.
Zusammenarbeit

So arbeiten wir

01

Erstkontakt

Persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie — Sie schildern Ihr Anliegen unverbindlich.
02

Analyse

Wir prüfen Sachverhalt und Rechtslage mit wissenschaftlicher Tiefe und forensischer Erfahrung.
03

Strategie

Gemeinsam legen wir das Vorgehen fest — ganzheitlich und über Rechtsgebiete hinweg.
04

Vertretung

Konsequente Beratung und Vertretung — von Anfang bis Ende an Ihrer Seite.
Unser Anspruch

Warum Kanzlei Kanth

Focus Top-Anwalt

Ausgezeichnet als Focus Top-Anwalt 2024, 2025 und 2026.

Doppelter Fachanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Wissenschaftliche Tiefe

Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts.

Praxis aus erster Hand

Prof. Dr. Kanth ist aktiver Rettungssanitäter und Justiziar des BRK Nordschwaben.

Bundesweit mandatiert

Nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus.
Fragen

Häufig gefragt

Nein. Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Sie sind nicht verpflichtet zu unterschreiben — auch nicht sofort im Gespräch.

Grundsätzlich nicht. Für Aufhebungsverträge im Arbeitsverhältnis besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob im Einzelfall eine Anfechtung oder ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns in Betracht kommt, lässt sich erst nach Prüfung beurteilen.

Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung können eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen. Wichtige Gründe — gesundheitliche Gründe, Mobbing, nicht gezahltes Entgelt — sichern wir rechtssicher ab.

An eine solche Frist sind Sie rechtlich nicht gebunden. Sie ist ein Verhandlungsmittel des Arbeitgebers. Melden Sie sich, bevor Sie unterschreiben.

Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.

Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.

Fragen zu Ihrem Aufhebungsvertrag?

Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Terminvereinbarungen sind persönlich, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.