Arbeitsrecht · Arbeitgeber

Arbeitsrecht für Arbeitgeber — bevor aus einer Personalentscheidung ein Prozess wird.

Prof. Dr. Christian Kanth · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Raum Augsburg

Wir beraten Einrichtungen des Gesundheitswesens und Unternehmen der freien Wirtschaft — bei Vertragsgestaltung, Abmahnung, Kündigung und Trennungsprozessen. Von der arbeitsrechtlichen Vorbereitung bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht

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Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen.

Die meisten arbeitsrechtlichen Risiken entstehen vor der Kündigung

Eine Kündigung muss Fristen, Gründe und die Schriftform wahren. Formfehler, eine fehlende oder unwirksame Abmahnung und eine angreifbare Sozialauswahl lassen sich vorher vermeiden — im laufenden Verfahren dagegen kaum noch korrigieren.
Leistungen · Arbeitgeber

Wobei wir Sie unterstützen

01

Kündigung vorbereiten

Eine Kündigung muss Fristen, Gründe und die Schriftform wahren. Wir prüfen die Voraussetzungen im Einzelfall, bereiten die Kündigung vor und achten auf eine prozessfeste Dokumentation.
02

Vertretung im Kündigungsschutzprozess

Kommt es zur Kündigungsschutzklage, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht — von der Klageerwiderung bis zur Vergleichsverhandlung.
03

Abmahnung

Eine Abmahnung muss konkrete Pflichtverletzungen benennen und eine Wiederholungsandrohung enthalten. Wir formulieren sie so, dass sie einer späteren Überprüfung standhält.
04

Aufhebungsverträge & Trennungsgespräche

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich — etwa bei Umstrukturierungen oder Changemanagement-Prozessen. Wir gestalten die Vereinbarung und bereiten das Trennungsgespräch vor.
05

Arbeitsverträge & Vertragsgestaltung

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber — Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitsschutz. Wir gestalten Verträge, die diesen Rahmen sauber abbilden.
06

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts. Wir kennen die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse.
Zusammenarbeit

So arbeiten wir

01

Erstkontakt

Persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie — Sie schildern Ihr Anliegen unverbindlich.
02

Analyse

Wir prüfen Sachverhalt und Rechtslage mit wissenschaftlicher Tiefe und forensischer Erfahrung.
03

Strategie

Gemeinsam legen wir das Vorgehen fest — ganzheitlich und über Rechtsgebiete hinweg.
04

Vertretung

Konsequente Beratung und Vertretung — von Anfang bis Ende an Ihrer Seite.
Unser Anspruch

Warum Kanzlei Kanth

Focus Top-Anwalt

Ausgezeichnet als Focus Top-Anwalt 2024, 2025 und 2026.

Doppelter Fachanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Wissenschaftliche Tiefe

Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts.

Praxis aus erster Hand

Prof. Dr. Kanth ist aktiver Rettungssanitäter und Justiziar des BRK Nordschwaben.

Bundesweit mandatiert

Nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus.
Fragen

Häufig gefragt

Eine Kündigung muss Fristen, Gründe und die Schriftform wahren. Je nach Anlass kommen Abmahnung, Sozialauswahl oder Beteiligungsrechte hinzu. Diese Punkte lassen sich vorher klären — im laufenden Verfahren kaum noch.

Ja. Wir beraten von der Vertragsgestaltung über Abmahnung und Trennungsprozesse bis zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht.

Ja. Im Arbeitsrecht des Gesundheitswesens hat die Kanzlei besondere Erfahrung, einschließlich des kirchlichen Arbeitsrechts.

Ja, die Kanzlei ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber tätig. Im einzelnen Mandat selbstverständlich immer nur für eine Seite.

Persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie.

Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.

Fragen zum Arbeitsrecht in Ihrem Unternehmen?

Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Terminvereinbarungen sind persönlich, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.