Strafrecht · Gesundheitswesen

Ermittlungsverfahren oder Durchsuchung? Strafverteidigung für das Gesundheitswesen.

Prof. Dr. Christian Kanth · Fachanwalt für Medizinrecht · Raum Augsburg

Wir verteidigen Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen und darüber hinaus — im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und präventiv. Im Medizin- und Arztstrafrecht behalten wir stets das meist unweigerlich anschließende berufsrechtliche Verfahren im Blick, um Ihre Approbation zu schützen.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht

Verteidigung anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen.

Sie müssen sich nicht äußern — und sollten es nicht ohne Verteidiger tun

Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen; Akteneinsicht erhält allein ein Verteidiger. Was in der ersten Vernehmung gesagt wird, prägt das gesamte Verfahren. Hinzu kommt im Gesundheitswesen das meist unweigerlich anschließende berufsrechtliche Verfahren.
Leistungen · Strafrecht

Wobei wir Sie unterstützen

01

Medizin-, Arzt- & Krankenhausstrafrecht

Wir verteidigen Ärzte, medizinisches Personal und Heilberufler umfassend gegen strafrechtliche Vorwürfe — stets mit Blick auf das meist unweigerlich anschließende berufsrechtliche Verfahren, um Ihre Approbation und Zulassung zu schützen.
02

Ermittlungsverfahren & Prävention

Wir betreuen Sie nicht nur vor Gericht, sondern früh im Ermittlungsverfahren und vorbeugend — je früher, desto besser die Verteidigungsposition.
03

Korruptionsstrafrecht

Das Korruptionsstrafrecht betrifft Bestechung, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Wir verteidigen konsequent gegen entsprechende Vorwürfe.
04

Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir bei Betrug, Unterschlagung, Untreue und Insolvenzverschleppung.
05

Pharmastrafrecht

Wir beraten Pharmaunternehmen, Apotheker und Händler bei strafrechtlich relevanten Verstößen rund um Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Medikamenten.
06

Schutz von Approbation und Zulassung

Ein Strafverfahren zieht im Gesundheitswesen fast immer ein berufsrechtliches Verfahren nach sich. Als Fachanwalt für Medizinrecht führen wir beides zusammen und schützen Approbation und Zulassung.
Zusammenarbeit

So arbeiten wir

01

Erstkontakt

Persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie — Sie schildern Ihr Anliegen unverbindlich.
02

Analyse

Wir prüfen Sachverhalt und Rechtslage mit wissenschaftlicher Tiefe und forensischer Erfahrung.
03

Strategie

Gemeinsam legen wir das Vorgehen fest — ganzheitlich und über Rechtsgebiete hinweg.
04

Vertretung

Konsequente Beratung und Vertretung — von Anfang bis Ende an Ihrer Seite.
Unser Anspruch

Warum Kanzlei Kanth

Focus Top-Anwalt

Ausgezeichnet als Focus Top-Anwalt 2024, 2025 und 2026.

Doppelter Fachanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Wissenschaftliche Tiefe

Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts.

Praxis aus erster Hand

Prof. Dr. Kanth ist aktiver Rettungssanitäter und Justiziar des BRK Nordschwaben.

Bundesweit mandatiert

Nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus.
Fragen

Häufig gefragt

Machen Sie keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und Akteneinsicht erhält allein ein Verteidiger. Nehmen Sie Kontakt auf, bevor Sie sich äußern.

So früh wie möglich. Wir betreuen Sie nicht nur vor Gericht, sondern früh im Ermittlungsverfahren und vorbeugend — je früher, desto besser die Verteidigungsposition.

Im Medizin- und Arztstrafrecht folgt fast immer ein berufsrechtliches Verfahren. Wir behalten es von Beginn an im Blick, um Approbation und Zulassung zu schützen.

Ja. Wir verteidigen Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen und darüber hinaus, unter anderem im Wirtschaftsstrafrecht bei Betrug, Unterschlagung, Untreue und Insolvenzverschleppung.

Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.

Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.

Fragen zu Ihrem Verfahren?

Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Terminvereinbarungen sind persönlich, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.