Wir verteidigen Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen und darüber hinaus — im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und präventiv. Im Medizin- und Arztstrafrecht behalten wir stets das meist unweigerlich anschließende berufsrechtliche Verfahren im Blick, um Ihre Approbation zu schützen.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht
Machen Sie keine Angaben zur Sache. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und Akteneinsicht erhält allein ein Verteidiger. Nehmen Sie Kontakt auf, bevor Sie sich äußern.
So früh wie möglich. Wir betreuen Sie nicht nur vor Gericht, sondern früh im Ermittlungsverfahren und vorbeugend — je früher, desto besser die Verteidigungsposition.
Im Medizin- und Arztstrafrecht folgt fast immer ein berufsrechtliches Verfahren. Wir behalten es von Beginn an im Blick, um Approbation und Zulassung zu schützen.
Ja. Wir verteidigen Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen und darüber hinaus, unter anderem im Wirtschaftsstrafrecht bei Betrug, Unterschlagung, Untreue und Insolvenzverschleppung.
Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.
Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.