Arbeitsrecht · Kanzlei Kanth

Fachanwalt für Arbeitsrecht im Raum Augsburg — für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Focus Top-Anwalt 2024, 2025 & 2026 · Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht

Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, medizinisches Personal, Führungskräfte, Einrichtungen des Gesundheitswesens und Unternehmen der freien Wirtschaft — von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung im Kündigungsschutzprozess. Besondere Erfahrung im Arbeitsrecht des Gesundheitswesens und im kirchlichen Arbeitsrecht.

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Ihre Anfrage geht direkt an Prof. Dr. Kanth

Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht

Anliegen schildern

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen.

Worum geht es bei Ihnen?

Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag oder eine Frage als Arbeitgeber — wählen Sie unten Ihr Thema. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an oder schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen.
Themen · Arbeitsrecht

Wählen Sie Ihr Thema

01

Kündigung & Kündigungsschutz

Eine Kündigung muss Fristen, Gründe und die Schriftform wahren. Wir prüfen die Wirksamkeit und vertreten Sie im Kündigungsschutzprozess — die Klage muss binnen drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen.
02

Abfindung

Die Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt.
03

Aufhebungsvertrag & Sperrzeit

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Er kann eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen — deshalb gehört er vor der Unterschrift geprüft.
04

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts. Wir kennen die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse.
05

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Vertragsgestaltung, Abmahnung, Kündigung und Trennungsprozesse — wir beraten Einrichtungen des Gesundheitswesens und Unternehmen der freien Wirtschaft.
06

Abmahnung & Arbeitszeugnis

Eine Abmahnung muss konkrete Pflichtverletzungen benennen. Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend, wahr und vollständig sein. Beides prüfen wir für Sie — schildern Sie uns kurz Ihren Fall.
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Ihr Ansprechpartner

Prof. Dr. Christian Kanth

Rechtsanwalt · Fachanwalt für Medizinrecht · Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wissenschaftliche Tiefe — Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung. Herr Prof. Dr. Kanth ist zudem aktiver Rettungssanitäter.

Zusammenarbeit

So arbeiten wir

01

Erstkontakt

Persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie — Sie schildern Ihr Anliegen unverbindlich.
02

Analyse

Wir prüfen Sachverhalt und Rechtslage mit wissenschaftlicher Tiefe und forensischer Erfahrung.
03

Strategie

Gemeinsam legen wir das Vorgehen fest — ganzheitlich und über Rechtsgebiete hinweg.
04

Vertretung

Konsequente Beratung und Vertretung — von Anfang bis Ende an Ihrer Seite.
Unser Anspruch

Warum Kanzlei Kanth

Focus Top-Anwalt

Ausgezeichnet als Focus Top-Anwalt 2024, 2025 und 2026.

Doppelter Fachanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Wissenschaftliche Tiefe

Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts.

Praxis aus erster Hand

Prof. Dr. Kanth ist aktiver Rettungssanitäter und Justiziar des BRK Nordschwaben.

Bundesweit mandatiert

Nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus.
Fragen

Häufig gefragt

Schildern Sie uns Ihr Anliegen — persönlich in Gersthofen, telefonisch oder per Videotelefonie. Erst nach Sichtung der Unterlagen lässt sich seriös einschätzen, welche Möglichkeiten bestehen.

Die Kündigungsschutzklage muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als von Anfang an wirksam.

Beide. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, medizinisches Personal und Führungskräfte ebenso wie Einrichtungen des Gesundheitswesens und Unternehmen der freien Wirtschaft. Im einzelnen Mandat selbstverständlich immer nur eine Seite.

Ja. In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke, einschließlich des kirchlichen Arbeitsrechts. Wir kennen die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse.

Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.

Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.

Fragen zum Arbeitsrecht?

Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Terminvereinbarungen sind persönlich, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.