Arbeitsrecht · Abfindung

Abfindung nach Kündigung? Wir prüfen, was in Ihrem Fall möglich ist.

Prof. Dr. Christian Kanth · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Raum Augsburg

Die Höhe einer Abfindung richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt — und vor allem danach, wie belastbar Ihre Position im Kündigungsschutzverfahren ist. Wir prüfen Ihren Fall und verhandeln für Sie.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht

Abfindung prüfen lassen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen.

Die Abfindung wird meist im Kündigungsschutzverfahren verhandelt

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis wird sie im Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt — und dafür gilt die Drei-Wochen-Frist des § 4 Kündigungsschutzgesetz. Wer die Frist versäumt, verliert in aller Regel auch die Verhandlungsposition.
Leistungen · Abfindung

Wobei wir Sie unterstützen

01

Höhe der Abfindung

Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt. Wir ordnen Ihren Fall ein und benennen den Rahmen, der sich daraus realistisch ergibt.
02

Abfindung verhandeln

Die Verhandlungsposition ergibt sich aus der Wirksamkeit der Kündigung. Wir prüfen Fristen, Form und Gründe und führen die Verhandlung für Sie — außergerichtlich wie vor dem Arbeitsgericht.
03

Betriebsbedingte Kündigung & Sozialplan

Bei betriebsbedingten Kündigungen und in Sozialplanfällen gelten eigene Maßstäbe. Wir prüfen die Sozialauswahl und die Ansprüche, die sich aus einem Sozialplan ergeben können.
04

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Entscheidend sind Abfindungshöhe, Freistellung und Zeugnisregelung — etwa bei Umstrukturierungen oder Changemanagement-Prozessen. Unterschreiben Sie nichts, bevor der Vertrag geprüft ist.
05

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung können eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen. Wir sichern wichtige Gründe — gesundheitliche Gründe, Mobbing, nicht gezahltes Entgelt — rechtssicher ab.
06

Freistellung & Arbeitszeugnis

Neben der Abfindung entscheiden Freistellung und Zeugnisregelung über das Ergebnis. Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend, wahr und vollständig sein — wir setzen eine korrekte Bewertung für Sie durch.
Zusammenarbeit

So arbeiten wir

01

Erstkontakt

Persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie — Sie schildern Ihr Anliegen unverbindlich.
02

Analyse

Wir prüfen Sachverhalt und Rechtslage mit wissenschaftlicher Tiefe und forensischer Erfahrung.
03

Strategie

Gemeinsam legen wir das Vorgehen fest — ganzheitlich und über Rechtsgebiete hinweg.
04

Vertretung

Konsequente Beratung und Vertretung — von Anfang bis Ende an Ihrer Seite.
Unser Anspruch

Warum Kanzlei Kanth

Focus Top-Anwalt

Ausgezeichnet als Focus Top-Anwalt 2024, 2025 und 2026.

Doppelter Fachanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Wissenschaftliche Tiefe

Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts.

Praxis aus erster Hand

Prof. Dr. Kanth ist aktiver Rettungssanitäter und Justiziar des BRK Nordschwaben.

Bundesweit mandatiert

Nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus.
Fragen

Häufig gefragt

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen, etwa nach § 1a Kündigungsschutzgesetz oder aus einem Sozialplan. In der Praxis wird die Abfindung überwiegend im Kündigungsschutzverfahren ausgehandelt.

Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt. Entscheidend ist daneben, wie belastbar die Kündigung rechtlich ist — je angreifbarer sie ist, desto stärker Ihre Verhandlungsposition.

Die Kündigungsschutzklage muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als von Anfang an wirksam — und damit entfällt regelmäßig auch der Verhandlungsspielraum.

Eine Sperrzeit knüpft nicht an die Abfindung selbst an, sondern an die Art der Beendigung. Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung können eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen. Wichtige Gründe — gesundheitliche Gründe, Mobbing, nicht gezahltes Entgelt — sichern wir rechtssicher ab.

Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.

Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.

Fragen zu Ihrer Abfindung?

Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Terminvereinbarungen sind persönlich, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.