Die Approbation ist die Grundlage jeglicher ärztlicher Tätigkeit in Deutschland. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um Ihre Zulassung — dank enger Verzahnung mit dem Arbeitsrecht mit großer Erfahrung auch bei medizinischem Personal aus EU- und Drittstaaten, von der Aufbereitung der Unterlagen bis zur Anerkennung.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht
Äußern Sie sich nicht unvorbereitet. Anhörungen und behördliche Fristen bestimmen den weiteren Verlauf des Verfahrens. Wir prüfen den Vorgang und übernehmen die Kommunikation mit der Behörde.
Häufig ja. Bei Verstößen gegen die Pflichten zur gewissenhaften Berufsausübung drohen berufsrechtliche Sanktionen, gerade im Anschluss an Strafverfahren. Wir behalten das anschließende berufsrechtliche Verfahren von Beginn an im Blick.
Ja. Dank enger Verzahnung mit dem Arbeitsrecht haben wir große Erfahrung bei medizinischem Personal aus EU- und Drittstaaten — von der Aufbereitung der Unterlagen bis zur Anerkennung.
Im Medizinrecht vertreten wir grundsätzlich nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.
Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.
Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.