Medizinrecht · Approbation

Approbation in Gefahr? Ihre Berufszulassung ist die Grundlage Ihrer Tätigkeit.

Prof. Dr. Christian Kanth · Fachanwalt für Medizinrecht · Raum Augsburg

Die Approbation ist die Grundlage jeglicher ärztlicher Tätigkeit in Deutschland. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um Ihre Zulassung — dank enger Verzahnung mit dem Arbeitsrecht mit großer Erfahrung auch bei medizinischem Personal aus EU- und Drittstaaten, von der Aufbereitung der Unterlagen bis zur Anerkennung.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht

Beratung anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen.

Nach einem Strafverfahren folgt fast immer das berufsrechtliche Verfahren

Bei Verstößen gegen die Pflichten zur gewissenhaften Berufsausübung drohen berufsrechtliche Sanktionen — gerade im Anschluss an Strafverfahren, dem sogenannten berufsrechtlichen Überhang. Wer nur das Strafverfahren im Blick hat, riskiert die Approbation.
Leistungen · Approbation

Wobei wir Sie unterstützen

01

Approbation & Berufszulassung

Die Approbation ist die Grundlage jeglicher ärztlicher Tätigkeit in Deutschland. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um Ihre Zulassung — von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung gegenüber der Behörde.
02

Widerruf und Ruhen der Approbation

Bei Zweifeln an Eignung oder Zuverlässigkeit kann die Approbationsbehörde das Ruhen anordnen oder den Widerruf betreiben. Wir vertreten Sie gegenüber der Behörde und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
03

Anerkennung aus EU- und Drittstaaten

Dank enger Verzahnung mit dem Arbeitsrecht haben wir große Erfahrung auch bei medizinischem Personal aus EU- und Drittstaaten — von der Aufbereitung der Unterlagen bis zur Anerkennung.
04

Berufsrecht & Vertrags(zahn)arztrecht

Berufsrecht und Vertrags(zahn)arztrecht bilden die Grundlage der heilberuflichen Tätigkeit. Bei Verstößen gegen die Pflichten zur gewissenhaften Berufsausübung drohen berufsrechtliche Sanktionen.
05

Berufsrechtlicher Überhang nach Strafverfahren

Im Medizin- und Arztstrafrecht behalten wir stets das meist unweigerlich anschließende berufsrechtliche Verfahren im Blick, um Ihre Approbation zu schützen.
06

Arbeitsrechtliche Folgen

Ein berufsrechtliches Verfahren wirkt sich regelmäßig auch auf das Arbeitsverhältnis aus. Als Fachanwalt für Medizinrecht und für Arbeitsrecht bearbeiten wir beide Seiten aus einer Hand.
Zusammenarbeit

So arbeiten wir

01

Erstkontakt

Persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie — Sie schildern Ihr Anliegen unverbindlich.
02

Analyse

Wir prüfen Sachverhalt und Rechtslage mit wissenschaftlicher Tiefe und forensischer Erfahrung.
03

Strategie

Gemeinsam legen wir das Vorgehen fest — ganzheitlich und über Rechtsgebiete hinweg.
04

Vertretung

Konsequente Beratung und Vertretung — von Anfang bis Ende an Ihrer Seite.
Unser Anspruch

Warum Kanzlei Kanth

Focus Top-Anwalt

Ausgezeichnet als Focus Top-Anwalt 2024, 2025 und 2026.

Doppelter Fachanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Wissenschaftliche Tiefe

Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts.

Praxis aus erster Hand

Prof. Dr. Kanth ist aktiver Rettungssanitäter und Justiziar des BRK Nordschwaben.

Bundesweit mandatiert

Nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus.
Fragen

Häufig gefragt

Äußern Sie sich nicht unvorbereitet. Anhörungen und behördliche Fristen bestimmen den weiteren Verlauf des Verfahrens. Wir prüfen den Vorgang und übernehmen die Kommunikation mit der Behörde.

Häufig ja. Bei Verstößen gegen die Pflichten zur gewissenhaften Berufsausübung drohen berufsrechtliche Sanktionen, gerade im Anschluss an Strafverfahren. Wir behalten das anschließende berufsrechtliche Verfahren von Beginn an im Blick.

Ja. Dank enger Verzahnung mit dem Arbeitsrecht haben wir große Erfahrung bei medizinischem Personal aus EU- und Drittstaaten — von der Aufbereitung der Unterlagen bis zur Anerkennung.

Im Medizinrecht vertreten wir grundsätzlich nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.

Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.

Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.

Fragen zu Ihrer Approbation?

Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Terminvereinbarungen sind persönlich, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.