Arbeitsrecht · Gesundheitswesen

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen — Fachanwalt für Arbeitsrecht und Medizinrecht.

Prof. Dr. Christian Kanth · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Raum Augsburg

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts. Wir beraten und vertreten Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte, Hebammen, Therapeuten und Rettungsdienstpersonal — von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung.

Portrait of a man in a navy suit with a white pocket square, wearing a light striped shirt and brown tie, against a light gray background.
Ihre Anfrage geht direkt an Prof. Dr. Kanth

Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht

Beratung anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen.

Kirchliche Träger, Tarifwerke, Schichtdienst — hier gelten eigene Regeln

In Einrichtungen kirchlicher Träger gilt neben dem staatlichen Arbeitsrecht ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht mit eigenen Regelungswerken. Hinzu kommen Tarifverträge, Dienstpläne und Bereitschaftszeiten. Wer hier nur nach allgemeinem Arbeitsrecht prüft, übersieht die entscheidenden Punkte.
Leistungen · Gesundheitswesen

Wobei wir Sie unterstützen

01

Kündigung & Kündigungsschutz

Eine Kündigung muss Fristen, Gründe und die Schriftform wahren. Die Kündigungsschutzklage muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang beim Arbeitsgericht eingehen — auch bei kirchlichen Trägern.
02

Kirchliches Arbeitsrecht

In Einrichtungen kirchlicher Träger gilt neben dem staatlichen Arbeitsrecht ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht mit eigenen Regelungswerken. Wir kennen die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse.
03

Arbeitsvertrag & Vertragsprüfung

Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber — Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitsschutz. Wir prüfen Verträge vor der Unterschrift und bei Änderungen.
04

Abmahnung

Eine Abmahnung muss konkrete Pflichtverletzungen benennen und eine Wiederholungsandrohung enthalten. Wir prüfen ihre Berechtigung und wehren unberechtigte Abmahnungen ab.
05

Aufhebungsvertrag & Abfindung

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Entscheidend sind Abfindungshöhe, Freistellung und Zeugnisregelung. Die Höhe einer Abfindung richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt.
06

Approbation & Berufsrecht im Blick

Arbeitsrechtliche Konflikte im Gesundheitswesen berühren häufig auch das Berufsrecht. Als Fachanwalt für Medizinrecht behalten wir berufsrechtliche Folgen und Ihre Approbation im Blick.
Zusammenarbeit

So arbeiten wir

01

Erstkontakt

Persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie — Sie schildern Ihr Anliegen unverbindlich.
02

Analyse

Wir prüfen Sachverhalt und Rechtslage mit wissenschaftlicher Tiefe und forensischer Erfahrung.
03

Strategie

Gemeinsam legen wir das Vorgehen fest — ganzheitlich und über Rechtsgebiete hinweg.
04

Vertretung

Konsequente Beratung und Vertretung — von Anfang bis Ende an Ihrer Seite.
Unser Anspruch

Warum Kanzlei Kanth

Focus Top-Anwalt

Ausgezeichnet als Focus Top-Anwalt 2024, 2025 und 2026.

Doppelter Fachanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Wissenschaftliche Tiefe

Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts.

Praxis aus erster Hand

Prof. Dr. Kanth ist aktiver Rettungssanitäter und Justiziar des BRK Nordschwaben.

Bundesweit mandatiert

Nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus.
Fragen

Häufig gefragt

Ja. In Einrichtungen kirchlicher Träger gilt neben dem staatlichen Arbeitsrecht ein eigenes kirchliches Arbeitsrecht mit eigenen Regelungswerken. Wir kennen die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse.

Nein. Wir beraten und vertreten Ärztinnen und Ärzte ebenso wie Pflegekräfte, medizinische Fachangestellte, Hebammen, Physio- und Psychotherapeuten, Rettungsdienstpersonal sowie Führungskräfte und Geschäftsführer.

Ja. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer ebenso wie Einrichtungen des Gesundheitswesens und Unternehmen der freien Wirtschaft.

Die Kündigungsschutzklage muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als von Anfang an wirksam.

Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.

Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.

Fragen zum Arbeitsrecht im Gesundheitswesen?

Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Terminvereinbarungen sind persönlich, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.