Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich — entscheidend sind Abfindungshöhe, Freistellung und Zeugnisregelung. Hinzu kommt das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Wir prüfen den Vertrag, bevor Sie unterschreiben.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht
Nein. Ein Aufhebungsvertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Sie sind nicht verpflichtet zu unterschreiben — auch nicht sofort im Gespräch.
Grundsätzlich nicht. Für Aufhebungsverträge im Arbeitsverhältnis besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ob im Einzelfall eine Anfechtung oder ein Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns in Betracht kommt, lässt sich erst nach Prüfung beurteilen.
Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung können eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen. Wichtige Gründe — gesundheitliche Gründe, Mobbing, nicht gezahltes Entgelt — sichern wir rechtssicher ab.
An eine solche Frist sind Sie rechtlich nicht gebunden. Sie ist ein Verhandlungsmittel des Arbeitgebers. Melden Sie sich, bevor Sie unterschreiben.
Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.
Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.