Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, medizinisches Personal, Führungskräfte, Einrichtungen des Gesundheitswesens und Unternehmen der freien Wirtschaft — von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung im Kündigungsschutzprozess. Besondere Erfahrung im Arbeitsrecht des Gesundheitswesens und im kirchlichen Arbeitsrecht.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht
Wissenschaftliche Tiefe — Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung. Herr Prof. Dr. Kanth ist zudem aktiver Rettungssanitäter.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen — persönlich in Gersthofen, telefonisch oder per Videotelefonie. Erst nach Sichtung der Unterlagen lässt sich seriös einschätzen, welche Möglichkeiten bestehen.
Die Kündigungsschutzklage muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als von Anfang an wirksam.
Beide. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, medizinisches Personal und Führungskräfte ebenso wie Einrichtungen des Gesundheitswesens und Unternehmen der freien Wirtschaft. Im einzelnen Mandat selbstverständlich immer nur eine Seite.
Ja. In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke, einschließlich des kirchlichen Arbeitsrechts. Wir kennen die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse.
Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.
Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.