Arbeitsrecht · Kündigungsschutz

Kündigung erhalten? Für die Klage bleiben drei Wochen.

Prof. Dr. Christian Kanth · Fachanwalt für Arbeitsrecht · Raum Augsburg

Wir prüfen Ihre Kündigung auf Frist, Form und Grund und vertreten Sie im Kündigungsschutzprozess — von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung. Besondere Erfahrung im Arbeitsrecht des Gesundheitswesens und im kirchlichen Arbeitsrecht.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht

Kündigung prüfen lassen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen.

Drei Wochen — danach gilt die Kündigung in der Regel als wirksam

Nach § 4 Kündigungsschutzgesetz muss die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Wird die Frist versäumt, gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als von Anfang an wirksam.
Leistungen · Kündigungsschutz

Wobei wir Sie unterstützen

01

Wirksamkeit der Kündigung

Eine Kündigung muss Fristen, Gründe und die Schriftform wahren. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen ohne wichtigen Grund sind häufig unwirksam. Wir prüfen Ihren Fall im Einzelnen.
02

Kündigungsschutzklage

Wir vertreten Sie im Kündigungsschutzprozess — von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung vor dem Arbeitsgericht.
03

Abfindung

Die Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt — etwa bei betriebsbedingten Kündigungen oder Sozialplanfällen.
04

Aufhebungsvertrag statt Kündigung

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Entscheidend sind Abfindungshöhe, Freistellung und Zeugnisregelung — etwa bei Umstrukturierungen oder Changemanagement-Prozessen.
05

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld

Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung können eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen. Wir sichern wichtige Gründe — gesundheitliche Gründe, Mobbing, nicht gezahltes Entgelt — rechtssicher ab.
06

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend, wahr und vollständig sein und umfasst Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Wir setzen eine korrekte Bewertung für Sie durch.
Zusammenarbeit

So arbeiten wir

01

Erstkontakt

Persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie — Sie schildern Ihr Anliegen unverbindlich.
02

Analyse

Wir prüfen Sachverhalt und Rechtslage mit wissenschaftlicher Tiefe und forensischer Erfahrung.
03

Strategie

Gemeinsam legen wir das Vorgehen fest — ganzheitlich und über Rechtsgebiete hinweg.
04

Vertretung

Konsequente Beratung und Vertretung — von Anfang bis Ende an Ihrer Seite.
Unser Anspruch

Warum Kanzlei Kanth

Focus Top-Anwalt

Ausgezeichnet als Focus Top-Anwalt 2024, 2025 und 2026.

Doppelter Fachanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Wissenschaftliche Tiefe

Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts.

Praxis aus erster Hand

Prof. Dr. Kanth ist aktiver Rettungssanitäter und Justiziar des BRK Nordschwaben.

Bundesweit mandatiert

Nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus.
Fragen

Häufig gefragt

Die Kündigungsschutzklage muss nach § 4 Kündigungsschutzgesetz innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingehen. Nach Ablauf der Frist gilt die Kündigung nach § 7 KSchG grundsätzlich als von Anfang an wirksam. Melden Sie sich daher möglichst früh.

Eine Kündigung muss Fristen, Gründe und die Schriftform wahren. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen ohne wichtigen Grund sind häufig unwirksam. Ob das in Ihrem Fall zutrifft, lässt sich erst nach Prüfung der Unterlagen beurteilen.

Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.

Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.

Ja. In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke, einschließlich des kirchlichen Arbeitsrechts. Wir kennen die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse.

Ja. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer ebenso wie Führungskräfte, Einrichtungen des Gesundheitswesens und Unternehmen der freien Wirtschaft.

Fragen zu Ihrer Kündigung?

Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Terminvereinbarungen sind persönlich, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.