Das Arzthaftungsrecht stellt Mediziner vor besondere Herausforderungen. Wir verteidigen Sie konsequent gegen Ansprüche von Patienten aufgrund von Behandlungs- und Aufklärungsfehlern und übernehmen die Kommunikation mit Haftpflichtversicherern und Gegenseite. Vertreten werden grundsätzlich nur Leistungserbringer; Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht
Nein. Im Medizinrecht vertreten wir grundsätzlich nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.
Antworten Sie nicht unabgestimmt. Stellungnahmen werden später zur Grundlage der rechtlichen Bewertung. Melden Sie den Vorgang Ihrem Haftpflichtversicherer und lassen Sie die Kommunikation abstimmen.
Ja. Wir übernehmen die Kommunikation mit Haftpflichtversicherern und Gegenseite.
Das ist möglich. Bei Verstößen gegen die Pflichten zur gewissenhaften Berufsausübung drohen berufsrechtliche Sanktionen, gerade im Anschluss an Strafverfahren. Wir behalten das im Blick, um Ihre Approbation zu schützen.
Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.
Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.