Medizinrecht · Arzthaftung

Vorwurf eines Behandlungsfehlers? Wir verteidigen Ärzte und Leistungserbringer.

Prof. Dr. Christian Kanth · Fachanwalt für Medizinrecht · Raum Augsburg

Das Arzthaftungsrecht stellt Mediziner vor besondere Herausforderungen. Wir verteidigen Sie konsequent gegen Ansprüche von Patienten aufgrund von Behandlungs- und Aufklärungsfehlern und übernehmen die Kommunikation mit Haftpflichtversicherern und Gegenseite. Vertreten werden grundsätzlich nur Leistungserbringer; Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.

Portrait of a man in a navy suit with a white pocket square, wearing a light striped shirt and brown tie, against a light gray background.
Ihre Anfrage geht direkt an Prof. Dr. Kanth

Fachanwalt für Arbeitsrecht und für Medizinrecht

Beratung anfragen

Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns bei Ihnen.

Was Sie am Anfang sagen, bestimmt den weiteren Verlauf

Stellungnahmen gegenüber Patienten, Gutachtern oder Schlichtungsstellen werden später zur Grundlage der rechtlichen Bewertung. Auch die Meldung an den Haftpflichtversicherer ist an Obliegenheiten gebunden. Stimmen Sie die Kommunikation ab, bevor Sie antworten.
Leistungen · Arzthaftung

Wobei wir Sie unterstützen

01

Vorwurf eines Behandlungsfehlers

Wir verteidigen Sie konsequent gegen Ansprüche von Patienten aufgrund von Behandlungsfehlern — außergerichtlich ebenso wie im gerichtlichen Verfahren.
02

Aufklärungsfehler

Neben dem Behandlungsfehler steht regelmäßig der Vorwurf mangelnder Aufklärung im Raum. Wir prüfen Dokumentation und Aufklärungsablauf und führen die Verteidigung.
03

Kommunikation mit dem Haftpflichtversicherer

Wir übernehmen die Kommunikation mit Haftpflichtversicherern und Gegenseite und stimmen die Verteidigungslinie mit Ihnen ab.
04

Gutachten & Schlichtungsverfahren

Sachverständigengutachten und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bestimmen den Ausgang häufig maßgeblich. Wir prüfen sie und nehmen für Sie Stellung.
05

Berufsrechtlicher Überhang

Bei Verstößen gegen die Pflichten zur gewissenhaften Berufsausübung drohen berufsrechtliche Sanktionen — gerade im Anschluss an Strafverfahren. Wir behalten das anschließende Verfahren im Blick, um Ihre Approbation zu schützen.
06

Risikomanagement

Professionelles Risikomanagement schützt Ihre Praxis vor rechtlichen Problemen, bevor sie entstehen — wir prüfen Verträge, Prozesse und Dokumentation.
Zusammenarbeit

So arbeiten wir

01

Erstkontakt

Persönlich, telefonisch oder per Videotelefonie — Sie schildern Ihr Anliegen unverbindlich.
02

Analyse

Wir prüfen Sachverhalt und Rechtslage mit wissenschaftlicher Tiefe und forensischer Erfahrung.
03

Strategie

Gemeinsam legen wir das Vorgehen fest — ganzheitlich und über Rechtsgebiete hinweg.
04

Vertretung

Konsequente Beratung und Vertretung — von Anfang bis Ende an Ihrer Seite.
Unser Anspruch

Warum Kanzlei Kanth

Focus Top-Anwalt

Ausgezeichnet als Focus Top-Anwalt 2024, 2025 und 2026.

Doppelter Fachanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht.

Wissenschaftliche Tiefe

Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung.

Arbeitsrecht im Gesundheitswesen

In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts.

Praxis aus erster Hand

Prof. Dr. Kanth ist aktiver Rettungssanitäter und Justiziar des BRK Nordschwaben.

Bundesweit mandatiert

Nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus.
Fragen

Häufig gefragt

Nein. Im Medizinrecht vertreten wir grundsätzlich nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.

Antworten Sie nicht unabgestimmt. Stellungnahmen werden später zur Grundlage der rechtlichen Bewertung. Melden Sie den Vorgang Ihrem Haftpflichtversicherer und lassen Sie die Kommunikation abstimmen.

Ja. Wir übernehmen die Kommunikation mit Haftpflichtversicherern und Gegenseite.

Das ist möglich. Bei Verstößen gegen die Pflichten zur gewissenhaften Berufsausübung drohen berufsrechtliche Sanktionen, gerade im Anschluss an Strafverfahren. Wir behalten das im Blick, um Ihre Approbation zu schützen.

Nein. Termine sind persönlich in Gersthofen, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.

Ja. Wir werden nicht nur in Bayern, sondern im gesamten süddeutschen Raum und darüber hinaus bundesweit mandatiert.

Fragen zur Arzthaftung?

Sprechen Sie uns gerne persönlich an. Terminvereinbarungen sind persönlich, per Telefon oder unkompliziert über Videotelefonie möglich.