Ihr erfahrener Strafverteidiger im Gesundheitswesen
Wir verteidigen Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen und darüber hinaus — im Ermittlungsverfahren, vor Gericht und präventiv. Im Medizin- und Arztstrafrecht behalten wir stets das meist unweigerlich anschließende berufsrechtliche Verfahren im Blick, um Ihre Approbation zu schützen.
Wir verteidigen Ärzte, medizinisches Personal und Heilberufler umfassend gegen strafrechtliche Vorwürfe — stets mit Blick auf das meist unweigerlich anschließende berufsrechtliche Verfahren, um Ihre Approbation und Zulassung zu schützen.
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Pharmastrafrecht
Wir beraten Pharmaunternehmen, Apotheker und Händler bei strafrechtlich relevanten Verstößen rund um Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Medikamenten.
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Korruptionsstrafrecht
Das Korruptionsstrafrecht betrifft Bestechung, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Wir verteidigen konsequent gegen entsprechende Vorwürfe.
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Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir bei Betrug, Unterschlagung, Untreue und Insolvenzverschleppung.
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Ermittlungsverfahren & Prävention
Wir betreuen Sie nicht nur vor Gericht, sondern früh im Ermittlungsverfahren und vorbeugend — je früher, desto besser die Verteidigungsposition.
Im Medizinrecht vertreten wir grundsätzlich nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.
Wissenschaftliche Tiefe — Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung. Herr Prof. Dr. Kanth ist zudem aktiver Rettungssanitäter.