Prof. Dr. Kanth - Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Augsburg und darüber hinaus
Arbeitsrecht fürArbeitnehmer und Arbeitgeber
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer, medizinisches Personal, (Chef-)Ärzte und Arbeitgeber insbesondere im Gesundheitswesen. Daneben zählen im Individualarbeitsrecht aber auch Arbeitnehmer, Führungskräfte, leitende Angestellte, Geschäftsführer und Arbeitgeber aus Mittelstand und Handwerk zu unseren Mandanten.
Unsere Tätigkeit reicht dabei von der ersten Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung, zum Beispiel im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses. Dabei können wir auch an der Schnittstelle zu anderen Rechtsgebieten unkompliziert unterstützen.
Arbeitsrecht im Krankenhaus und in medizinischen Einrichtungen
Das Arbeitsrecht im Gesundheitswesen wirft aufgrund spezieller Vorschriften eine ganze Reihe von Besonderheiten auf. Die Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich sind geprägt von speziellen Regelungswerken und rechtlichen Konstrukten. Neben Fragen des kirchlichen Arbeitsrechts stellen sich insbesondere in Krankenhäusern häufig auch Fragen des öffentlichen Dienstrechts.
In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungen. Wir unterstützen Sie gerne im Bereich von:
- Gestaltung von Chefarztverträgen
- Vergütungs- und Eingruppierungsfragen
- Kündigungsschutzprozesse
- Fragestellungen rund um Betriebsärzte
- Fragestellungen rund um die Themen Chefarzt und Oberarzt
- kirchliches Arbeitsrecht und Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
- Gewinnung ausländischer Fachkräfte im Gesundheitswesen
Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Hierzu gehören Aspekte wie Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung und Arbeitsschutz. Beispiele sind die Mindestanzahl an Urlaubstagen, der Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Regelungen zur Arbeitssicherheit.
Kündigung
Eine Kündigung muss bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen. Wichtig sind die Kündigungsfristen, Kündigungsgründe und die Schriftform. Beispiele für unwirksame Kündigungen sind mündliche Kündigungen, Kündigungen ohne wichtigen Grund in der Probezeit oder Kündigungen ohne vorherige Abmahnung bei verhaltensbedingten Gründen.
Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Wichtige Aspekte sind die Abfindungshöhe, Freistellung und Zeugnisregelung. Beispiele für Aufhebungsverträge sind die einvernehmliche Trennung bei Umstrukturierungen, bei Konflikten am Arbeitsplatz oder bei Changemanagement-Prozessen.
Sperrfrist
Die Sperrfrist beim Arbeitslosengeld kann durch einen Aufhebungsvertrag oder eine eigene Kündigung ausgelöst werden. Die Dauer beträgt in der Regel 12 Wochen. Beispiele für einen wichtigen Grund zur Vermeidung der Sperrzeit sind gesundheitliche Gründe, Mobbing oder nicht gezahltes Arbeitsentgelt.
Abfindung
Die Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt. Beispiele für Abfindungsansprüche sind betriebsbedingte Kündigungen, Sozialplanfälle oder Aufhebungsverträge.
Abmahnung
Eine Abmahnung ist eine formelle Rüge des Arbeitgebers. Sie muss konkrete Pflichtverletzungen benennen und eine Wiederholungsandrohung enthalten. Beispiele für abmahnungswürdiges Verhalten sind unentschuldigtes Fehlen, Arbeitsverweigerung oder Beleidigungen von Kollegen.
Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend, wahr und vollständig sein. Es umfasst Leistungsbeurteilung und Verhaltensbeurteilung. Beispiele für Zeugnisformulierungen sind die Bewertung der Arbeitsqualität, der Zusammenarbeit mit Kollegen und der Führungskompetenzen.
Befristeter Arbeitsvertrag
Befristete Arbeitsverträge bedürfen eines sachlichen Grundes. Die Höchstdauer ohne Sachgrund beträgt 2 Jahre. Beispiele für Befristungsgründe sind Elternzeitvertretung, Projektarbeit oder Saisonarbeit.