Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, medizinisches Personal, Führungskräfte, Einrichtungen des Gesundheitswesens und Unternehmen der freien Wirtschaft — von der ersten Beratung bis zur gerichtlichen Vertretung im Kündigungsschutzprozess. Besondere Erfahrung im Arbeitsrecht des Gesundheitswesens und im kirchlichen Arbeitsrecht.
In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen gelten spezielle Regelungswerke — inklusive des kirchlichen Arbeitsrechts. Wir kennen die Besonderheiten dieser Arbeitsverhältnisse.
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Individualarbeitsrecht
Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber — Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Arbeitsschutz.
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Kündigung & Kündigungsschutz
Eine Kündigung muss Fristen, Gründe und die Schriftform wahren. Wir prüfen die Wirksamkeit und vertreten Sie im Kündigungsschutzprozess — mündliche Kündigungen oder Kündigungen ohne wichtigen Grund sind häufig unwirksam.
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Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Entscheidend sind Abfindungshöhe, Freistellung und Zeugnisregelung — etwa bei Umstrukturierungen oder Changemanagement-Prozessen.
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Sperrfrist beim Arbeitslosengeld
Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung können eine Sperrzeit von in der Regel zwölf Wochen auslösen. Wir sichern wichtige Gründe — gesundheitliche Gründe, Mobbing, nicht gezahltes Entgelt — rechtssicher ab.
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Abfindung
Die Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Höhe richtet sich nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Bruttomonatsgehalt — etwa bei betriebsbedingten Kündigungen oder Sozialplanfällen.
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Abmahnung
Eine Abmahnung muss konkrete Pflichtverletzungen benennen und eine Wiederholungsandrohung enthalten. Wir prüfen ihre Berechtigung und wehren unberechtigte Abmahnungen ab.
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Arbeitszeugnis
Ein Arbeitszeugnis muss wohlwollend, wahr und vollständig sein und umfasst Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Wir setzen eine korrekte Bewertung für Sie durch.
Im Medizinrecht vertreten wir grundsätzlich nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.
Wissenschaftliche Tiefe — Lehrprofessur und Promotion im Medizinrecht — verbunden mit praktischer Erfahrung. Herr Prof. Dr. Kanth ist zudem aktiver Rettungssanitäter.