Prof. Dr. Kanth - Anwalt Strafrecht Augsburg

Ihr erfahrener Strafverteidiger im Gesundheitswesen

Im Strafrecht beraten und vertreten wir Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen genauso wie Individualpersonen und Unternehmen. Aufgrund unseres Netzwerkes sind wir zudem in der Lage schnell und effektiv die Verteidigung von mehreren Personen zu organisieren und zu koordinieren (sog. Sockelverteidigung).

Dabei betreuen wir Sie nicht nur vor Gericht, sondern natürlich auch im Ermittlungsverfahren, sowie präventiv. 

Medizin- und Arztstrafrecht

Im Medizin- und Arztstrafrecht verteidigen wir Ärzte, medizinisches Personal und Heilberufler gegen strafrechtliche Vorwürfe. Häufige Fälle sind fahrlässige Körperverletzung, Abrechnungsbetrug und Behandlungsfehler. Beispiele aus unserer Praxis:

  • Verteidigung bei vorgeworfenen Behandlungsfehlern
  • Beratung bei Verdacht auf fehlerhafte Dokumentation
  • Vertretung bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz

Krankenhausstrafrecht

Das Krankenhausstrafrecht umfasst die strafrechtliche Verteidigung von Krankenhausträgern, Management und Personal. Kernthemen sind Organisationsverschulden, Hygieneverstöße und Dokumentationspflichtverletzungen. Praxisbeispiele:

  • Verteidigung bei Vorwürfen mangelhafter Hygienestandards
  • Beratung bei Verdacht auf Organisationsmängel
  • Vertretung bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz

Pharmastrafrecht

Im Pharmastrafrecht beraten wir Pharmaunternehmen, Apotheker und Händler. Schwerpunkte sind Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz, illegaler Medikamentenhandel und Produkthaftung. Beispielfälle:

  • Verteidigung bei Vorwürfen des illegalen Medikamentenvertriebs
  • Beratung bei Verstößen gegen Dokumentationspflichten
  • Vertretung bei Produkthaftungsfällen

Korruptionsstrafrecht

Das Korruptionsstrafrecht betrifft Fälle von Bestechung, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Wir verteidigen gegen Vorwürfe der:

  • Unzulässigen Zuwendungen im Gesundheitswesen
  • Verschleierte Provisionsvereinbarungen
  • Illegale Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen

Wirtschaftsstrafrecht

Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir bei Untreue, Insolvenzverschleppung und Steuerhinterziehung. Unsere Expertise umfasst:

  • Verteidigung bei Bilanzfälschung
  • Beratung bei Verdacht auf Unterschlagung
  • Vertretung in Insolvenzstrafverfahren

Vermögensdelikte

Bei Vermögensdelikten verteidigen wir gegen Vorwürfe des Betrugs, der Unterschlagung und der Untreue. Beispiele aus unserer Praxis:

  • Verteidigung bei Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen
  • Beratung bei Verdacht auf Veruntreuung von Firmengeldern
  • Vertretung bei Unterschlagung von Patientengeldern