Ihr erfahrener Strafverteidiger im Gesundheitswesen
Im Strafrecht beraten und vertreten wir Leistungserbringer aus dem Gesundheitswesen genauso wie Individualpersonen, Politiker und Unternehmer. Aufgrund unseres Netzwerkes sind wir zudem in der Lage schnell und effektiv die Verteidigung von mehreren Personen zu organisieren und zu koordinieren (sog. Sockelverteidigung).
Dabei betreuen wir Sie nicht nur vor Gericht, sondern natürlich auch im Ermittlungsverfahren, sowie präventiv.
Medizin-, Arzt- und Krankenhausstrafrecht
Im Medizin- und Arztstrafrecht verteidigen wir Ärzte, medizinisches Personal und Heilberufler umfassend gegen strafrechtliche Vorwürfe. Dabei behalten wir stets das meist unweigerlich anschließende berufsrechtliche Verfahren im Blick und tun alles, um Ihre Approbation/Zulassung zu schützen.
Verteidigung bei vorgeworfenen Behandlungsfehlern
Verteidigung gegen den Vorwurf des (Abrechnungs)Betruges
Im Pharmastrafrecht beraten wir Pharmaunternehmen, Apotheker und Händler bei strafrechtlich relevanten Verstößen im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung und dem Vertrieb von Medikamenten.
Korruptionsstrafrecht
Das Korruptionsstrafrecht betrifft Fälle von Bestechung, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen. Wir verteidigen gegen Vorwürfe der:
Unzulässigen Zuwendungen im Gesundheitswesen
Verschleierte Provisionsvereinbarungen
Illegale Zusammenarbeit mit Industrieunternehmen
Wirtschaftsstrafrecht
Im Wirtschaftsstrafrecht verteidigen wir bei Betrug, Unterschlagung, Untreue undInsolvenzverschleppung.