Prof. Dr. Kanth - Anwalt Medizinrecht Augsburg
Medizinrecht für Ärzte & Zahnärzte
Komplexe Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht erfordern Spezialisierung.
Egal ob Praxis, MVZ, Apotheke, Pflegeheim, Pflegedienst oder Krankenhaus. Wir stehen Ihnen in sämtlichen Fragen des Medizinrechts vertrauensvoll zur Seite.
Dabei vertreten wir grundsätzlich nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Pflegepersonal, Hebammen, Rettungsdienstpersonal, Physiotherapeuten, u.a. Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.
Berufsrecht/Approbationsrecht
Das Berufsrecht für Ärzte und medizinisches Personal ist ein komplexes Rechtsgebiet, das die Grundlage für die Ausübung heilberuflicher Tätigkeiten bildet. Die Approbation ist dabei die staatliche Zulassung zur Ausübung des ärztlichen Berufs. Wir beraten Sie bei:
- Erlangung und Erhalt der Approbation
- Berufsrechtlichen Streitigkeiten mit Ärztekammern
- Widerruf oder Rücknahme der Approbation
Arzthaftungsrecht
Das Arzthaftungsrecht stellt Mediziner vor besondere Herausforderungen. Als Arzt benötigen Sie rechtliche Absicherung und präventiven Schutz vor ungerechtfertigten Ansprüchen. Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei:
- Rechtssicherer Gestaltung der Patientenaufklärung und Dokumentation
- Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen und Honorarklagen
- Entwicklung präventiver Strategien zur Risikominimierung in der Praxis
Gesundheitsrecht
Das Gesundheitsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen des Gesundheitswesens. Hierzu gehören insbesondere:
- Vertragsarztrecht und Zulassungsfragen
- Abrechnungsstreitigkeiten mit Krankenversicherungen
- Rechtliche Gestaltung von Praxisübernahmen
Behandlungsfehler
Bei Behandlungsfehlern drohen sowohl zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten, kann sich aber bei groben Behandlungsfehlern umkehren. Wichtig ist die sorgfältige Dokumentation aller Behandlungsschritte und Aufklärungsgespräche.
Ich unterstütze Sie bei der Implementierung rechtssicherer Dokumentationssysteme und vertreten Sie bei Haftungsfragen. Dabei arbeiten wir eng mit medizinischen Sachverständigen zusammen.
Körperverletzung
Im Medizinrecht gilt der Grundsatz, dass jeder ärztliche Eingriff zunächst den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Dies mag für medizinisches Personal zunächst befremdlich klingen, ist jedoch die juristische Ausgangslage. Die Rechtfertigung erfolgt durch die informierte Einwilligung des Patienten nach erfolgter Aufklärung.
Besonders kritisch sind Situationen, in denen die Aufklärung nicht ausreichend dokumentiert wurde oder der tatsächliche Eingriff über den besprochenen Umfang hinausgeht. Auch bei Notfallbehandlungen ohne vorherige Einwilligung ist besondere rechtliche Sorgfalt geboten. Die mutmaßliche Einwilligung muss hier sorgfältig geprüft und dokumentiert werden.
Sehen Sie sich mit einem Körperverletzungsvorwurf konfrontiert?
Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Dokumentation und Verteidigung.
Tötungsdelikte
Bei Vorwürfen der fahrlässigen Tötung im medizinischen Kontext steht die Frage der Sorgfaltspflichtverletzung im Mittelpunkt. Dabei wird der objektive Sorgfaltsmaßstab eines durchschnittlich qualifizierten Facharztes der jeweiligen Disziplin angelegt. Besonders kritisch sind Fälle der Delegation von Aufgaben an nicht ausreichend qualifiziertes Personal oder Dokumentationsmängel bei kritischen Entscheidungen.
Die strafrechtliche Verfolgung kann bereits bei einem Anfangsverdacht eingeleitet werden. Deshalb ist es essentiell, frühzeitig rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um eine sachgerechte Verteidigung aufzubauen und möglicherweise ein Ermittlungsverfahren bereits im Vorfeld abzuwenden.
Werden Sie mit einem Vorwurf der fahrlässigen Tötung konfrontiert? Schweigen Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden bis zur rechtlichen Klärung.
Abrechnungsbetrug und Wirtschaftsstrafrecht
Der Vorwurf des Abrechnungsbetrugs kann für Ärzte und medizinische Einrichtungen existenzbedrohend sein. Die komplexen Abrechnungsvorschriften im Gesundheitswesen führen häufig zu unbeabsichtigten Fehlern, die strafrechtlich relevant werden können. Besonders die Abgrenzung zwischen erlaubter Auslegung der Abrechnungsbestimmungen und strafbarem Verhalten erfordert juristische Expertise.
Ich berate Sie präventiv bei der Gestaltung Ihrer Abrechnungsprozesse und verteidigen Sie bei Ermittlungsverfahren. Dabei ist oft eine frühzeitige Intervention möglich, um größeren Schaden abzuwenden.
Arbeitsrecht
Im medizinischen Bereich gelten besondere arbeitsrechtliche Bestimmungen. Wir unterstützen bei:
- Gestaltung von Arbeitsverträgen für medizinisches Personal
- Arbeitszeitregelungen und Bereitschaftsdienste
- Kündigungsschutz und Aufhebungsvereinbarungen
Ärztliche Kooperationen/Gesellschaftsrecht
Die rechtssichere Gestaltung ärztlicher Kooperationen ist entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg. Wir beraten bei:
- Gründung und Gestaltung von Berufsausübungsgemeinschaften
- MVZ-Gründungen und -Beteiligungen
- Praxisübernahmen und -abgaben
Vertrags(zahn-)arztrecht
Das Vertragsarztrecht regelt die Beziehungen zwischen Ärzten und Krankenversicherungen. Wir unterstützen bei:
- Zulassungsverfahren und -streitigkeiten
- Abrechnungsprüfungen und Regress
- Vertragsgestaltung mit Kostenträgern
Heilmittelwerberecht
Das Heilmittelwerbegesetz setzt strenge Grenzen für die Werbung im medizinischen Bereich. Wir beraten zu:
- Rechtskonforme Gestaltung von Werbemaßnahmen
- Online-Marketing für Praxen und Kliniken
- Abwehr von Abmahnungen
Risikomanagement
Professionelles Risikomanagement schützt Ihre Praxis vor rechtlichen Problemen. Wir unterstützen bei:
- Implementierung von Compliance-Systemen
- Datenschutz im medizinischen Bereich
- Qualitätsmanagement und Zertifizierungen
Krankenhausrecht
Das Krankenhausrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte des Krankenhausbetriebs. Wir beraten bei:
- Krankenhausplanung und -finanzierung
- Kooperationen zwischen Kliniken
- Chefarztverträge und Organisationsstrukturen