Prof. Dr. Kanth - Ihr Fachanwalt für Medizinrecht in Augsburg und darüber hinaus

Medizinrecht für Ärzte & Zahnärzte

Komplexe Fragestellungen an der Schnittstelle zwischen Medizin und Recht erfordern Spezialisierung.

Egal ob Praxis, MVZ, Apotheke, Pflegeheim, Pflegedienst oder Krankenhaus. Wir stehen Ihnen in sämtlichen Fragen des Medizinrechts vertrauensvoll zur Seite.

Dabei vertreten wir grundsätzlich nur Leistungserbringer im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Pflegepersonal, Hebammen, Rettungsdienstpersonal, Physiotherapeuten, u.a..

Patienten empfehlen wir konsequent an kompetente Kollegen weiter.

Approbation

Die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit bedarf zwingend einer Zulassung, der Approbation. Sie stellt die Grundlage jeglicher ärztlicher Tätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland dar.

Wir beraten und vertreten Sie bei allen Fragen rund um Ihre Approbation. Durch unsere enge Verzahnung im Arbeitsrecht verfügen wir über große Erfahrung in der Beratung von medizinischem Personal aus EU- und Drittstaaten bei der Erlangung der Approbation. Wir begleiten Sie auf Wunsch von der Aufbereitung der Unterlagen und Antragstellung über das Widerspruchsverfahren bis hin zum verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

 

Daneben beraten wir insbesondere bei

  • Erlangung und Erhalt der Approbation
  • Fragen und Streitigkeiten zu Widerruf und Rücknahme der Approbation
  • Anerkennung ausländischer Abschlüsse und Facharztbezeichnungen

Arzthaftungsrecht

Das Arzthaftungsrecht stellt Mediziner vor besondere Herausforderungen. Wir verteidigen Sie konsequent gegen Ansprüche von Patienten aufgrund von Behandlungs- und Aufklärungsfehlern. Wir übernehmen

  • Rechtssicherer Gestaltung der Patientenaufklärung und Dokumentation
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen und Honorarklagen
  • außergerichtliche Kommunikation mit dem Anspruchsteller und ggf. Ihrer Berufshaftpflichtversicherung

Berufsrecht der Heilberufe/ Vertrags(zahn-)arztrecht

Das Berufsrecht und das sog. Vertrags(zahn-)arztrecht bilden die Grundlage für die Ausübung einer heilberuflichen Tätigkeit. Vor allem bei Verstößen gegen die Pflichten zur gewissenhaften Berufsausübung drohen berufsrechtliche Sanktionen. Gerade bei Strafverfahren droht der sog. „berufsrechtliche Überhang“, der bei einer Verurteilung oft den Verlust der Approbation bedeutet. Wir beraten und vertreten Sie bei

  • Verfahren vor den Ärztekammern
  • verwaltungsgerichtliche Verfahren
  • berufsrechtliche Fragen zu Kooperationen
  • Vertretung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung
  • Regresse; Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen
  • Fragen zu Niederlassung und Bedarfsplanung
  • Zulassungsfragen

Praxis-/MVZ Gründung, Kooperationsgemeinschaften

Die eigene Praxis, egal ob in Gründung oder am Ende des Berufslebens mit einem Verkauf ist das Lebenswerk eines Arztes, Zahnarztes, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten oder generell eines Leistungserbringers. Dank unseres Netzwerkes unterstützen wir Sie auch gerne bei der Suche nach einem geeigneten Steuerberater und einem geeigneten Praxisberater. 

Wir beraten und begleiten Sie bei

  • Übernahme und Gründung einer Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis oder eines MVZ
  • Abgabe und Verkauf an einen Nachfolger
  • Kommunikation und Vertretung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung und dem Zulassungsausschuss
  • Unterstützung bei Praxisbewertungen
  • Arbeitsrechtliche Maßnahmen

Gesundheitsrecht

Das Gesundheitsrecht umfasst alle rechtlichen Regelungen des Gesundheitswesens. Hierzu gehören insbesondere:

  • Vertragsarztrecht und Zulassungsfragen
  • Abrechnungsstreitigkeiten mit Krankenversicherungen
  • Rechtliche Gestaltung von Praxisübernahmen

Vertrags(zahn-)arztrecht

Das Vertragsarztrecht regelt die Beziehungen zwischen Ärzten und Krankenversicherungen. Wir unterstützen bei:

  • Zulassungsverfahren und -streitigkeiten
  • Abrechnungsprüfungen und Regress
  • Vertragsgestaltung mit Kostenträgern

Heilmittelwerberecht

Das Heilmittelwerbegesetz setzt strenge Grenzen für die Werbung im medizinischen Bereich. Wir beraten zu:

  • Rechtskonforme Gestaltung von Werbemaßnahmen
  • Online-Marketing für Praxen und Kliniken
  • Abwehr von Abmahnungen

Risikomanagement

Professionelles Risikomanagement schützt Ihre Praxis vor rechtlichen Problemen. Wir unterstützen bei:

  • Implementierung von Compliance-Systemen
  • Datenschutz im medizinischen Bereich
  • Qualitätsmanagement und Zertifizierungen

Krankenhausrecht

Das Krankenhausrecht umfasst alle rechtlichen Aspekte des Krankenhausbetriebs. Wir beraten bei:

  • Krankenhausplanung und -finanzierung
  • Kooperationen zwischen Kliniken
  • Chefarztverträge und Organisationsstrukturen